Vertretervertrag

  • agency agreement
  • (engl.)

Vertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und einem selbstständigen Versicherungsvertreter. Der Vertreter verpflichtet sich dazu, aktiv die Produkte des Versicherers zu vermitteln sowie in der Regel auch, einen bestehenden Kundenbestand zu pflegen. Als Gegenleistung erhält er vom Versicherer Abschlussprovisionen und Bestandsprovisionen sowie in der Regel weitergehende Leistungen.