Provisionsabgabeverbot

  • prohibition to pass on provisions
  • (engl.)

Verordnung der BaFin auf Basis des VAG, wonach es Anbietern und Vermittlern bestimmter Versicherungen verboten ist, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten bzw. diesen entsprechende Preisnachlässe auf Kosten der Provision einzuräumen. Die Verordnung ist aus Sicht des Verbraucherschutzes und des Kartellrechtes umstritten, da sie den Preiswettbewerb behindert und faktisch einem Rabattverbot gleichkommt.