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  • Versicherungslexikon

Pflegebedürftigkeit

14. August 2015 von ivwKöln
  • need for care
  • (engl.)

Wenn eine Person auf Grund von Krankheiten oder einem Unfall nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Aufgaben des Lebens zu bewältigen, und dadurch von anderen abhängig ist, spricht man von Pflegebedürftigkeit.

Kategorien Unfallversicherung Schlagwörter need for care, p
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