Maklervertrag

  • broker agreement, brokerage contract
  • (engl.)

Obwohl die Courtage für Versicherungen in der Regel vom Versicherungsunternehmen bezahlt wird, wird der Makler als Sachverwalter im Auftrag des Kunden tätig. Der M. regelt entsprechend die Rechte und Pflichten zwischen dem Makler und seinem Kunden.