Abandon

  • abandon
  • (engl.)

Aufgabe eines Rechts/ einer Sache mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung entbunden zu sein. Transportversicherung: Der Versicherer kann sich nach Eintritt des Versicherungsfalls durch Zahlung der Versicherungssumme von weiteren Verpflichtungen befreien. Seeversicherung: Der Versicherungsnehmer kann z.B. bei Verschollenheit des Schiffs abandonieren, um die Versicherungssumme zu erhalten. Die Rechte am versicherten Gegenstand gehen dann auf den Versicherer über.