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  • Versicherungslexikon

Unterschlagung

11. August 2015 von ivwKöln
  • embezzlement
  • (engl.)

Diese liegt vor, wenn der Täter sich eine fremde bewegliche Sache (keine Wegnahme erforderlich) zueignen will nach § 246 StGB.

Kategorien Kfz-Versicherung Schlagwörter embezzlement, u
Unfall
Abschlussaufwand
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