Rückstellung für Beitragsrückerstattung

  • provision for premium refunds
  • (engl.)

Passivposten in der Bilanz eines Versicherers zum Ausweis derjenigen Beträge, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen für eine Ausschüttung an die Versicherungsnehmer in einer späteren Rechnungsperiode bestimmt sind. Die RfB dient zur Ansammlung der auszuschüttenden Überschussbeteiligung der Versicherten. Gliederung: Ungebundene RfB, gebundene RfB (durch Vorausdeklaration gebunden, Schlussüberschussanteilfonds, gegebenenfalls Teilrückstellung für die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven).