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  • Versicherungslexikon

Regress

11. August 2015 von ivwKöln
  • recourse
  • (engl.)

Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der für einen eingetretenen Schaden gegenüber dem Geschädigten haftet.

Kategorien Versicherungsrecht Schlagwörter r, recourse
Pflichtversicherung
Repräsentant
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