Prämientreuhänder

  • premium trustee
  • (engl.)

Nach § 12b VAG dürfen Prämienänderungen in der substitutiven Krankenversicherung erst vorgenommen werden, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder muss prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen.