Mietsachschaden

  • damage to rented property
  • (engl.)

Schaden an vom Versicherungsnehmer gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. Grundsätzlich sind Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Üblicherweise besteht in der Privathaftpflichtversicherung jedoch Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Wohnungen oder Räumlichkeiten (z.B. Hotelzimmer).