Mietausfall

  • loss of rent
  • (engl.)

Sofern vermietete Räumlichkeiten aufgrund von Schäden am versicherten Gebäude nur noch begrenzt oder gänzlich unvermietbar werden, so werden dem Versicherungsnehmer die entgangenen Mieten erstattet. Anders als im gewerblichen Bereich ist der Mietausfallschaden in der privaten Wohngebäudeversicherung (in der Regel auf 12 Monate beschränkt) mitversichert.