- statutory pension
- (engl.)
Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems auf Grundlage des SGB VI, der insbesondere der Alterssicherung von Beschäftigten durch Zahlung einer Rente dient, aber auch bei Erwerbsminderung sowie im Todesfall gegenüber Hinterbliebenen Leistungen erbringt. Neben einer für die meisten Beschäftigten geltenden Versicherungspflicht ist auch eine freiwillige Versicherung möglich. Das System finanziert sich weitestgehend im Umlageverfahren, indem die berufstätigen Beitragszahler die Renten der jeweilig aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen finanzieren (Generationenvertrag).