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  • Versicherungslexikon

Beweislast

11. August 2015 von ivwKöln
  • burden of proof
  • (engl.)

Regelung der Frage, wer den Beweis für eine Behauptung führen muss. Grundsätzlich muss jede Partei die ihr günstigen Voraussetzungen zur Begründung ihres Anspruchs beweisen.

Kategorien Versicherungsrecht Schlagwörter b, burden of proof
Bereicherungsverbot
Deckung
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