Äquivalenzprinzip der LV

  • equivalence principle
  • (engl.)

Grundlegendes Kalkulationsprinzip in der Lebensversicherung, das die Gleichheit von Leistungen und Gegenleistungen fordert. Bezogen auf ein homogenes Kollektiv von Risiken gilt für jeden einzelnen Vertrag: Erwarteter Barwert der zukünftigen Prämien = erwarteter Barwert der zukünftigen Versicherungsleistungen. Zur Berechnung der Deckungsrückstellung gilt eine analoge Gleichung.