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  • Versicherungslexikon

Abhandenkommen

11. August 2015 von ivwKöln
  • loss
  • (engl.)

Hierbei handelt es sich um den Vorgang des unfreiwilligen Verlustes von Sachen/Eigentum. In den meisten Fällen wird die Wiederinbesitznahme als unwahrscheinlich angesehen.

Kategorien Sachversicherung Schlagwörter a, loss
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