{"id":792,"date":"2020-02-23T15:54:32","date_gmt":"2020-02-23T15:54:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blogversicherungsrecht.web.th-koeln.de\/?p=792"},"modified":"2020-02-23T15:54:32","modified_gmt":"2020-02-23T15:54:32","slug":"aufbewahrung-des-fahrzeugscheins-im-auto-einladung-zum-diebstahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/2020\/02\/23\/aufbewahrung-des-fahrzeugscheins-im-auto-einladung-zum-diebstahl\/","title":{"rendered":"Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Auto \u2013 Einladung zum Diebstahl?"},"content":{"rendered":"<p>Anmerkung OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2019 &#8211; 4 U 557\/18)<\/p>\n<p>Es ist nicht un\u00fcblich, dass Fahrer den Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, um dem Verwarnungsgeld der Polizei bei fehlendem Fahrzeugschein zu entgehen. Riskiert man aber damit seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, weil dadurch<\/p>\n<p>der Diebstahl des Fahrzeugs erleichtert oder sogar erm\u00f6glicht wird? <!--more-->Eine, wie das OLG Celle es bezeichnet, verbreitete Unsitte, die auch den Versicherern nicht verborgen geblieben sein kann.<\/p>\n<p>Eine alleinerziehende Mutter begehrte als Kl\u00e4gerin Leistungen aus der Kaskoversicherung aufgrund derEntwendung ihres Kfz. Den Fahrzeugschein verwahrte sie regelm\u00e4\u00dfig im Handschuhfach ihres Fahrzeugs. Das OLG Dresden hatte in vorliegendem Fall (Urt. v. 12.04.2019 &#8211; 4 U 557\/18) zu kl\u00e4ren, ob die st\u00e4ndige Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des gestohlenen Fahrzeugs Herbeif\u00fchrung des Versicherungsfalls gem. \u00a7 81 VVG oder eine Gefahrerh\u00f6hung gem. \u00a723ff. VVG darstellt.<\/p>\n<p>Das OLG Dresden schlie\u00dft die grob fahrl\u00e4ssige oder gar vors\u00e4tzliche Herbeif\u00fchrung des Versicherungsfalles gem\u00e4\u00df \u00a7 81 VVG aus. Bei der vors\u00e4tzlichen Herbeif\u00fchrung des Versicherungsfalles (\u00a7 81 Abs. 1 VVG) m\u00fcsse sich der Vorsatz auf den Versicherungsfall beziehen. In seiner Argumentation hinsichtlich der grob fahrl\u00e4ssigen Herbeif\u00fchrung des Versicherungsfalles folgt das Gericht der Argumentation des BGH in dessen Urteil vom 17. 5. 1995 (Az.: IV ZR 279\/94) und f\u00fchrt aus, dass die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug nicht kausal f\u00fcr die Entwendung geworden sei, weil der Dieb den Entschluss des Diebstahls bereits gefasst habe, bevor er den Fahrzeugschein im Handschuhfach entdeckt hat und somit nicht dadurch beeinflusst werden konnte. Anders w\u00e4re es m\u00f6glicherweise, wenn der Fahrzeugschein von au\u00dfen sichtbar gewesen w\u00e4re. (Hierzu auch OLG Oldenburg, Urt. v. 23. 6. 2010, Az.:5 U 153\/09; a. A.: LG Dortmund, Urt. v. 20.07.2010, Az.: 6 O 760\/82).<\/p>\n<p>Weiter schlie\u00dft das OLG Dresden das Vorliegen einer Gefahrerh\u00f6hung zwar aus, macht diesbez\u00fcglich jedoch keine weiteren Ausf\u00fchrungen.<\/p>\n<p>In der Rechtsprechung wird das Vorliegen der Gefahrerh\u00f6hung in diesem Zusammenhang kontrovers behandelt:<\/p>\n<p>Das OLG Celle (Urt. vom\u00a009. 08. 2007 &#8211; 8 U 62\/07) vertritt grunds\u00e4tzlich die Auffassung, dass das Belassen des Fahrzeugscheins im Auto eine Gefahrerh\u00f6hung darstellt, da dieser dem T\u00e4ter erlaube, das Fahrzeug dauerhaft zu entwenden. Zudem k\u00f6nne dadurch bei einem T\u00e4ter, der nur nach Wertsachen sucht, der Diebstahlvorsatz hervorgerufen werden, da ein Diebstahl durch die Legitimierung als berechtigter Fahrer mit dem Fahrzeugschein erleichtert werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die herrschende Meinung verneint eine Gefahrerh\u00f6hung aufgrund der Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Auto. Nach dem OLG Oldenburg, (Urt. v. 23. 6. 2010 &#8211; 5 U 153\/09) l\u00e4ge allenfalls eine unerhebliche Gefahrerh\u00f6hung vor, da die Steigerung des Eintritts des Versicherungsfalles nur unwesentlich durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Auto gesteigert werde. Der Entschluss zur Entwendung und einer anschlie\u00dfenden Verwertung des Fahrzeugs w\u00fcrde bereits vor der Entwendung gefasst und nicht erst durch das Auffinden der Papiere im Fahrzeug. Ein T\u00e4ter, der bei dem Versuch, Wertsachen zu entwenden, den Fahrzeugschein findet, w\u00fcrde dadurch nicht zu einem Diebstahl des Fahrzeugs motiviert werden, da in diesem Fall im Vorhinein keine Vorsorge bez\u00fcglich des Wegschaffens des Fahrzeugs getroffen wurde. Das sich hieraus ergebende erh\u00f6hte Risiko des \u201espontanen\u201c Diebstahls w\u00fcrde ein T\u00e4ter nicht eingehen (OLG Hamm, Urt. vom\u00a03. 7. 2013 &#8211; 20 U 226\/12).<\/p>\n<p>Eine Erleichterung bei der Verwertung im Ausland sei ebenfalls nicht gegeben: Der Grenz\u00fcbertritt sei mit dem Fahrzeugschein zwar m\u00f6glich, jedoch nur wenn das Fahrzeug noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben sei. Bei Grenz\u00fcberschreitungen w\u00fcrden bei zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen nicht die Fahrzeugpapiere, sondern die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) kontrolliert werden. Diese m\u00fcsse vom T\u00e4ter daher sowohl im Fahrzeug als auch auf den Papieren ge\u00e4ndert werden. T\u00e4ter mit der Absicht, ein Fahrzeug im Ausland zu verwerten, m\u00fcssten aufgrund des geringen Zeitfensters daher bereits vor dem Diebstahl gef\u00e4lschte Fahrzeugpapiere anfertigen, um das Fahrzeug vor der Fahndung wegschaffen zu k\u00f6nnen. Innerhalb des Schengenraums sei der Besitz des Fahrzeugscheins ebenfalls unerheblich f\u00fcr den T\u00e4ter, da sich ein Verkauf des Fahrzeugs ohne Fahrzeugbrief schwierig gestalten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Es bleibt ein gewisser Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob eine Gefahrerh\u00f6hung vorliegt oder nicht. Dennoch ist einem Versicherungsnehmer zu raten, den Fahrzeugschein nicht im Auto aufzubewahren und statt des Originals eine Kopie im Fahrzeug bereitzulegen. Damit entgeht man einem vermeintlichen Verwarnungsgeld der Polizei, beh\u00e4lt mit Sicherheit Versicherungsschutz und umgeht einen m\u00f6glichen Rechtsstreit mit seinem Versicherer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anmerkung OLG Dresden (Urt. v. 12.04.2019 &#8211; 4 U 557\/18) Es ist nicht un\u00fcblich, dass Fahrer den Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, um dem Verwarnungsgeld der Polizei bei fehlendem Fahrzeugschein zu entgehen. Riskiert man aber damit seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung, weil dadurch der Diebstahl des Fahrzeugs erleichtert oder sogar erm\u00f6glicht wird?<\/p>\n","protected":false},"author":36,"featured_media":793,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3,8],"tags":[57,60,64,69,79,84],"class_list":["post-792","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemeines-vvg","category-kaskoversicherung","tag-fahrzeug","tag-fahrzeugschein","tag-gefahrerhoehung","tag-grob-fahrlaessige-herbeifuehrung-des-versicherungsfalls","tag-herbeifuehrung-des-versicherungsfalls","tag-kasko"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/792","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/users\/36"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=792"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/792\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/media\/793"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=792"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=792"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=792"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}