{"id":211,"date":"2017-12-22T16:03:39","date_gmt":"2017-12-22T16:03:39","guid":{"rendered":"http:\/\/blogversicherungsrecht.web.th-koeln.de\/?p=211"},"modified":"2017-12-22T16:03:39","modified_gmt":"2017-12-22T16:03:39","slug":"silvesterrakete-versus-carport-versicherungsfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/2017\/12\/22\/silvesterrakete-versus-carport-versicherungsfall\/","title":{"rendered":"Silvesterrakete versus Carport = Versicherungsfall ?"},"content":{"rendered":"<p>Ein Aufeinandertreffen zwischen einer Silvesterrakete und einem Carportdach zeigte sich nicht ohne Folgen. Das Amtsgericht Neum\u00fcnster hat sich mit der Frage besch\u00e4ftigt, inwieweit Anspr\u00fcche aus einer Wohngeb\u00e4udeversicherung durch den Absturz einer Silvesterrakete auf ein Carportdach bestehen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Sachverhalt des Urteils des AG Neum\u00fcnster vom 25.09.2014 <\/strong><strong>(36 C 338\/14)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>In der Silvesternacht 2013\/2014 wurde das Carportdach der Kl\u00e4gerin besch\u00e4digt, indem eine Silvesterrakete durch das Dach stie\u00df und ein Loch verursachte. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Nr. 1 a) VGB leistet der Versicherer f\u00fcr folgende Sch\u00e4den:<!--more--><\/p>\n<p><em>Sch\u00e4den durch Brand, Blitzschlag, \u00dcberspannung durch Blitz, Explosion, Implosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges\/Flugk\u00f6rpers, seiner Teile oder seiner Ladung durch Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung<\/em><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> W\u00fcrdigung der Entscheidung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <u>Vor\u00fcberlegungen<\/u><\/p>\n<p>Bei n\u00e4herer Betrachtung k\u00f6nnten als Anspruchsgrundlage eine Besch\u00e4digung des Carportdaches durch die in der Feuerversicherung u. a. aufgef\u00fchrten versicherten Gefahren Brand, Explosion oder Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeuges\/Flugk\u00f6rpers in Betracht kommen. Prim\u00e4r geht das entscheidende Gericht auf den m\u00f6glichen Deckungsschutz durch Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeuges\/Flugk\u00f6rpers ein, da die Kl\u00e4gerin lediglich Anspr\u00fcche aus dem Absturz einer Rakete, die durch das Carportdach gesto\u00dfen ist, geltend macht. Vollst\u00e4ndigkeitshalber w\u00e4re es doch interessant auch die anderen m\u00f6glichen Anspruchsgrundlagen durch Explosion und Brand zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>2.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <u>Anprall, Absturz eines Luftfahrzeuges\/Flugk\u00f6rpers, seiner Teile oder seiner <\/u><u>Ladung<\/u><\/p>\n<p>Das AG Neum\u00fcnster beginnt seine Ausf\u00fchrungen damit, dass es sich bei einer Silvesterrakete nicht um den Absturz eines Luftfahrzeuges\/Flugk\u00f6rpers nach \u00a7\u00a01\u00a0VGB handeln kann und somit sich kein versichertes Risiko verwirklicht hat. Der Begriff Luftfahrzeug ist in der Rechtsnorm der Feuerversicherung innerhalb der VGB nicht definiert. Zur Definition l\u00e4sst sich \u00a7 1 Abs. 2 LuftVG heranziehen. Hier werden u. a. auch Raumfahrzeuge, Raketen und \u00e4hnliche Flugk\u00f6rper als Luftfahrzeuge definiert, solange sie sich im Luftraum befinden.<\/p>\n<p>Wie in den Ausf\u00fchrungen des AG Neum\u00fcnster dargelegt, muss es sich bei versicherten Flugk\u00f6rpern um solche mit einer bestimmten Flugbahn handeln, die sich \u00fcblicherweise auch l\u00e4ngere Zeit in der Luft aufhalten k\u00f6nnen. Ansonsten kann von keinen \u201eAbsturz\u201c die Rede sein. Eine Silvesterrakete erf\u00fcllt diese Voraussetzung nicht (vgl. LG Saarbr\u00fccken, r+s 2007, 424; AG Neunkirchen, r+s 2007, 424).<\/p>\n<p>Festzuhalten ist, dass bei einem Anprall eine k\u00f6rperliche Einwirkung des Flugobjektes erforderlich ist (vgl. G\u00fcnther Sachvers. II Gefahrenlehre), jedoch muss der Absturz, wie vom AG Neum\u00fcnster vorgetragen, unplanm\u00e4\u00dfig sein und erfordert, dass der tats\u00e4chliche Flugverlauf des Flugk\u00f6rpers vom geplanten abweicht.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich erf\u00fcllt eine Silvesterrakete nicht den Begriff eines (unbemannten) Flugk\u00f6rpers, da eine gewisse Gr\u00f6\u00dfe erforderlich ist (vgl. LG Saarbr\u00fccken\/AG Neunkirchen) und sich diese \u00fcber eine nicht unerhebliche Dauer aus eigener Kraft in der Luft halten m\u00fcsste. Zwar hat die Silvesterrakete einen eigenen Antrieb, jedoch ist dieser nur wenige Sekunden funktionsf\u00e4hig. Zudem wird aufgef\u00fchrt, dass Flugk\u00f6rper ihrer Beschaffenheit und Funktionsweise nach in gewissem Ma\u00dfe mit Luftfahrzeugen vergleichbar sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend wird aufgef\u00fchrt, dass es sich bei den \u00fcbrigen aufgelisteten Gefahren wie Brand, Explosion etc. \u2013 jeweils um \u201enicht beherrschbare Elementargewalten bzw. \u2013 ereignisse handelt. Eine Silvesterrakete ist dem nicht zuzuordnen.<\/p>\n<p>Fazit: Anspr\u00fcche aus dem Risiko <em>Anprall, Absturz eines Luftfahrzeuges\/Flugk\u00f6rpers, seiner Teile oder seiner Ladung<\/em> sind laut Gericht nicht begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>2.3. \u00a0\u00a0\u00a0 <u>Explosion<\/u><\/p>\n<p>Nach A \u00a7 1 Nr. 1 c) AFB 2008 ist Explosion folgenderma\u00dfen definiert:<\/p>\n<p><em>Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder D\u00e4mpfen beruhende, pl\u00f6tzlich verlaufende Kraft\u00e4u\u00dferung<\/em><\/p>\n<p>In einer j\u00fcngeren Rechtsprechung des AG Neunkirchen (r+s 2007, 424) wurde dies bei Silvesterfeuerwerksk\u00f6rpern damit als nicht zutreffend begr\u00fcndet, da bei Leuchtraketen und Pfeifern \u2013 im Gegensatz zu Knallk\u00f6rpern &#8211; von einem eher gleichm\u00e4\u00dfigen und konstanten Geschehensablauf auszugehen ist. Es handelt sich nicht um eine pl\u00f6tzliche Kraft\u00e4u\u00dferung (vgl. AG Aachen vom 05.01.2000 \u2013 4 C 404\/00).<\/p>\n<p>Fazit: Somit hat sich aus dem Risiko <em>Explosion<\/em> ebenfalls kein versichertes Ereignis laut des Gerichtes verwirklicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.4. \u00a0\u00a0\u00a0 <u>Brand<\/u><\/p>\n<p>Nach A \u00a7 1 Nr. 2 AFB 2008 ist Brand folgenderma\u00dfen definiert:<\/p>\n<p><em>Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag<\/em><\/p>\n<p>Ein Feuerwerksk\u00f6rper stellt selbst keinen Brand dar, weil sich das Feuer in einem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Herd befindet. Zu einem Brand kommt es erst, wenn das Feuer seinen bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Herd verl\u00e4sst und auf andere Sachen \u00fcbergeht, an denen es sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (vgl. Anm. W\u00e4lder r+s 2007, 424).<\/p>\n<p>Fazit: Auch aus dem versicherten Risiko <em>Brand<\/em> h\u00e4tte sich kein versicherter Schaden verwirklicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Kritische Stimmen der Literatur <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <u>Kritik an dem Urteil der Gerichte<\/u><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Eine andere Meinung zu den Urteilsausf\u00fchrungen vertritt u. a. W\u00e4lder. Er kritisiert in seinen Ausf\u00fchrungen die Auslegung der Gerichte, dass ein Feuerwerksk\u00f6rper, entgegen den \u00fcbrigen versicherten Gefahren in der Feuerversicherung, nicht den \u201enicht beherrschbaren Elementargewalten\u201c zugeordnet werden kann. Er f\u00fchrt aus, dass sich die Feuerversicherung im Rahmen aller Gefahren als besonders n\u00fctzlich erweist, wenn sich \u201enicht beherrschbare Elementargewalten\u201c entfalten. Zudem wird sie von Versicherungsnehmern in Anspruch genommen und von den Versicherern angeboten, wenn es sich um die gar nicht spektakul\u00e4ren, kleineren Sch\u00e4den des Alltags geht. Versicherer haben die M\u00f6glichkeit die wenig gef\u00e4hrlichen und umfangreich ausgepr\u00e4gten F\u00e4lle im Rahmen eines Selbstbehaltes auszuschlie\u00dfen (vgl. Anm. W\u00e4lder r+s 2007, 424). Zudem kritisiert er, dass die Gerichte neben den Tatbestandsmerkmal des Absturzes nicht das gleichwertige Tatbestandsmerkmal des Anpralls bedenkt. Das beim Anprall eine bestimmte oder bestimmbare Flugbahn des Flugk\u00f6rpers eine Voraussetzung darstellt w\u00e4re nicht gegeben (vgl. Anm. W\u00e4lder r+s 2007, 424).<\/p>\n<p>3.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <u>Feuerwerksk\u00f6rper = Flugk\u00f6rper<\/u><\/p>\n<p>Entgegen der Ausf\u00fchrungen der Gerichte l\u00e4sst sich durchaus die Auffassung vertreten, dass es sich bei Raketen um Flugk\u00f6rper handelt. Demnach ist ein \u201eK\u00f6rper\u201c etwas was man sehen oder f\u00fchlen kann und etwas fliegt wenn es sich aus eigener Kraft, auch durch Auftrieb oder mechanischen Antrieb, durch die Luft, den freien Raum bewegt. Da eine Feuerwerksrakete einen K\u00f6rper, sowie einen eigenen Antrieb besitzt kann und soll sie sich im freien Raum bewegen, womit die Vorrausetzungen eines Flugk\u00f6rpers erf\u00fcllt w\u00e4ren, so jedenfalls\u00a0W\u00e4lder in r+s 2006, 139).<\/p>\n<p>3.3. \u00a0\u00a0\u00a0 <u>Feuerwerksk\u00f6rper = Explosionsschaden<\/u><\/p>\n<p>Das AG Neunkirchen geht davon aus, dass gez\u00fcndete Feuerwerksk\u00f6rper den Explosionsbegriff nur erf\u00fcllen, wenn sie als \u201eKnallk\u00f6rper\u201c ausgelegt bzw. mit einem \u201eKnallsatz\u201c ausgestattet sind. Dies erweckt den Anschein, dass ein Schaden an der versicherten Sache <u>unmittelbar<\/u> durch die Sprengkraft des explosiven K\u00f6rpers entstehen muss. Dies ist unzutreffend, da die Sachversicherung alle Sch\u00e4den deckt, die <u>ad\u00e4quat kausal<\/u> mit dem versicherten Ereignis verbunden sind. Somit sind Feuerwerksk\u00f6rper ohne Knallsatz eine \u201eauf dem Ausdehnungsbestreben beruhende, pl\u00f6tzliche verlaufende Kraft\u00e4u\u00dferung\u201c, da diese durch den R\u00fccksto\u00df der Pulvergase in Rotation oder in sonstige Bewegungen versetzt werden (vgl. W\u00e4lder r+s 2007, 424).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Auswirkung auf die Praxis<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Urteile der Gerichte sowie die Stimmen der Literatur sind gleichwohl zu w\u00fcrdigen. Jedoch muss bedacht werden, sollten Feuerwerksk\u00f6rper unter dem Absturz von Flugk\u00f6rpern erfasst werden, der subjektive Missbrauch tendenziell steigen w\u00fcrde. Wie von den Gerichten (AG Neunm\u00fcnster \/ AG Neunkirchen \/ LG Saarbr\u00fccken) richtig erkannt wurde, w\u00e4ren somit n\u00e4mlich alle kurzzeitig durch die Luft fliegende Gegenst\u00e4nde wie z. B. geworfene Steine, geschossene B\u00e4lle oder anderweitige Geschosse von Versicherungsschutz umfasst. Dies scheint auch aus der &#8222;Auslegungssicht&#8220; des durchschnittlichen Versicherungsnehmers deutlich zu weit zu gehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Aufeinandertreffen zwischen einer Silvesterrakete und einem Carportdach zeigte sich nicht ohne Folgen. Das Amtsgericht Neum\u00fcnster hat sich mit der Frage besch\u00e4ftigt, inwieweit Anspr\u00fcche aus einer Wohngeb\u00e4udeversicherung durch den Absturz einer Silvesterrakete auf ein Carportdach bestehen. Sachverhalt des Urteils des AG Neum\u00fcnster vom 25.09.2014 (36 C 338\/14) In der Silvesternacht 2013\/2014 wurde das Carportdach der &#8230; <a title=\"Silvesterrakete versus Carport = Versicherungsfall ?\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/2017\/12\/22\/silvesterrakete-versus-carport-versicherungsfall\/\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Silvesterrakete versus Carport = Versicherungsfall ?\">Weiterlesen &#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":209,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[12,13],"tags":[29,114,136],"class_list":["post-211","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-sachspecial-lines","category-sachversicherung","tag-ausschluss","tag-sachversicherung","tag-versicherte-sachen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/211","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=211"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/211\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/media\/209"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=211"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=211"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/versicherungsrecht\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=211"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}