{"id":274,"date":"2026-06-09T13:02:55","date_gmt":"2026-06-09T11:02:55","guid":{"rendered":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/faris\/2026\/06\/09\/reform-der-rentenversicherung-prof-dr-juergen-strobel-koeln\/"},"modified":"2026-06-09T13:02:57","modified_gmt":"2026-06-09T11:02:57","slug":"reform-der-rentenversicherung-prof-dr-juergen-strobel-koeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ivwkoeln.web.th-koeln.de\/faris\/2026\/06\/09\/reform-der-rentenversicherung-prof-dr-juergen-strobel-koeln\/","title":{"rendered":"Reform der Rentenversicherung (Prof. Dr. J\u00fcrgen Strobel, K\u00f6ln)"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung steht die Bundesregierung vor einer \u00e4u\u00dferst schwierigen Aufgabe, zumal sich verschiedene Interessengruppen mit kaum vereinbaren Vorstellungen schon seit langem positioniert haben. Kein Politiker kann in diesem Umfeld alle sachlichen Erfordernisse erf\u00fcllen und zudem noch alle Beteiligten zufriedenstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zumindest muss aber jede Reform, die auf Akzeptanz sto\u00dfen soll, zwei Mindestanforderungen erf\u00fcllen: Sie muss dazu beitragen, die Finanzen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren, und sie muss zum anderen sicherstellen, dass die Rentenleistungen von der gro\u00dfen Mehrheit der Versicherten als ausreichend hoch und fair wahrgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Erl\u00e4uterung der Finanzierungsproblematik sei kurz erl\u00e4utert, dass die laufenden Renten von den jeweils Aktiven finanziert werden, also im Umlageverfahren. Eine \u201eRentenkasse\u201c, von der viele Menschen sprechen, gibt es nicht. Nun verschiebt sich aber bereits heute, wesentlich st\u00e4rker noch aber ab den 2030-er Jahren, das Verh\u00e4ltnis der Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen und Rentnern auf der anderen Seite. Als Folge wird der Beitragssatz von heute 18,6 % nach den Planungen der Bundesregierung bis 2031 auf 20,3 % steigen zu Lasten aller Beitragszahler, der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, in einer ohnehin schon schwierigen wirtschaftlichen Situation. Auch der Ausweg \u00fcber Zusch\u00fcsse aus dem Bundeshaushalt tr\u00e4gt nicht mehr. Bereits im Jahr 2025 lag dieser Bundeszuschuss bei 121 Mrd. Euro und betrug damit knapp ein Viertel des Bundeshaushalts, zus\u00e4tzliche 15,9 Mrd. Euro pro Jahr sind bis 2031 schon eingeplant. Wesentlich mehr ist nicht mehr darstellbar, wenn man nicht andere wichtige staatliche Aufgaben gef\u00e4hrden will.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf der anderen Seite ist aber die Gesetzliche Rentenversicherung die mit Abstand wichtigste S\u00e4ule der Alterssicherung. F\u00fcr mehr als die H\u00e4lfte der Altersrentner ist sie die einzige Einkommensquelle im Alter, in Ostdeutschland sogar f\u00fcr ca. 75 %. Dass man vor diesem Hintergrund Geldleistungen nicht einfach k\u00fcrzen kann, versteht sich von selbst, und es ist ja auch durchaus ernst zu nehmen, dass manche Bev\u00f6lkerungsgruppen sich hinsichtlich der Altersversorgung sogar eher benachteiligt f\u00fchlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Will man diese beiden zentralen Rahmenbedingungen erf\u00fcllen, so bleibt f\u00fcr die Politik kein gro\u00dfer Spielraum. Am erfolgversprechendsten ist eine L\u00f6sung, welche die Vorteile des Umlageverfahrens mit den Vorteilen eines Sparprozesses, also eines kapitalgedeckten Systems, unter dem Dach der Gesetzlichen Rentenversicherung verbindet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei k\u00f6nnten die verschiedenen Risiken wie die Alterung der Gesellschaft, die Wirtschaftsentwicklung und der Kapitalmarkt besser ausbalanciert werden, man w\u00fcrde nicht mehr \u201ealle Eier in einen Korb\u201c legen. Im Gegenteil k\u00f6nnten die St\u00e4rken der jeweiligen Systeme zusammenwirken zum Nutzen der Beitragszahler und Rentner.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nun hat sich der Staat durchaus seit Jahrzehnten bem\u00fcht, eine kapitalgedeckte Erg\u00e4nzung zur Gesetzlichen Rente anzuregen. Seit mehr als 50 Jahren wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich gef\u00f6rdert, erst im Januar 2026 hat der Gesetzgeber ein 2. Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz verabschiedet. Ferner haben Bundestag und Bundesrat k\u00fcrzlich eine Neufassung der privaten gef\u00f6rderten Altersvorsorge in der Nachfolge der fr\u00fcheren Riester-Rente beschlossen. Dennoch muss man \u2013 leider \u2013 feststellen, dass all diese sehr teuren Bem\u00fchungen nur begrenzt erfolgreich waren. L\u00e4sst man den \u00f6ffentlichen Dienst au\u00dfer Acht, so haben allenfalls 50 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung, und die alte Riester-Rente ist nur von ca. 1\/3 der Berechtigten in Anspruch genommen worden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte ist nicht damit zu rechnen, dass die aktuellen Verbesserungen die Situation grunds\u00e4tzlich ver\u00e4ndern werden. Mit anderen Worten: Eine kapitalgedeckte Vorsorge kann ihre Wirkung nur dann in der Breite entfalten, wenn sie obligatorisch wird. Andernfalls wird man in 20 oder 30 Jahren immer noch erleben, dass sich gro\u00dfe Teile der Bev\u00f6lkerung allein auf die Gesetzliche Rentenversicherung verlassen, die dann endg\u00fcltig mit den Erwartungen \u00fcberfordert w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorschlag, die Gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend um eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der sogenannten 1. S\u00e4ule, also im Rahmen der Sozialversicherung zu erg\u00e4nzen, bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Insbesondere k\u00f6nnte der Staat die Rahmenbedingungen weitgehend frei vorgeben. Beispielsweise k\u00f6nnte er Art und Risiko der Kapitalanlage festlegen, die Art der sp\u00e4teren Rentenleistungen, die H\u00f6he der einzurechnenden Kosten u.v.a. Insbesondere entfielen die Kosten f\u00fcr den teuren Wettbewerb der verschiedenen Anbieter, die Interessen der Anbietergruppen und ihre Lobbyarbeit w\u00fcrden keine Rolle mehr spielen. Die Details w\u00e4ren nat\u00fcrlich politisch festzulegen, aber um einen Eindruck zu vermitteln, wie eine kapitalgedeckte Komponente ausgestaltet sein k\u00f6nnte, sei nachfolgend ein realisierbares Beispiel skizziert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es beginnt damit, dass der Staat sich Gedanken macht, welche Leistungen \u00fcberhaupt abgesichert werden sollen. Dabei bietet es sich an, sich an der Gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, deren Leistungen ja zu erg\u00e4nzen sind und die auch allen B\u00fcrgern bekannt ist. Nicht zuletzt w\u00e4ren damit lebensl\u00e4ngliche Rentenzahlungen verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beitr\u00e4ge k\u00f6nnen prinzipiell wie bisher von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat aufgebracht werden, wobei aus heutiger Sicht der Staat nicht zus\u00e4tzlich belastet werden sollte. Der Vorschlag geht daher dahin, mit einem zus\u00e4tzlichen Beitragssatz zu starten und diesen gleichm\u00e4\u00dfig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Vorstellbar w\u00e4re etwa ein Satz von 2 %. Auch wenn dies nicht unmittelbar auf allen Seiten Zustimmung finden d\u00fcrfte, k\u00f6nnte nach und nach die Einsicht reifen, dass eine stabile Altersversorgung f\u00fcr unsere Gesellschaft unabdingbar ist und dass es ohne zus\u00e4tzliches Geld nicht gehen wird. Und die mittelfristige Verbesserung der Situation ist f\u00fcr alle ein lohnendes Ziel.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Anlage der Beitr\u00e4ge sollte es im Interesse der Verst\u00e4ndlichkeit f\u00fcr Jedermann nur sehr wenige Auswahlm\u00f6glichkeiten geben. Vorgeschlagen wird die Beschr\u00e4nkung auf zwei M\u00f6glichkeiten: eine sichere Anlage (bei Rentenbeginn m\u00fcssen 100 % der eingezahlten Beitr\u00e4ge verf\u00fcgbar sein) und eine etwas chancenreichere Anlage, bei der mindestens 80 % der Beitr\u00e4ge gesichert sein m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Staat sollte nicht selbst als Kapitalanleger auftreten, dazu fehlt ihm zum einen die Expertise, und zum anderen sollte das politische Risiko der Zweckentfremdung von Anfang an nach M\u00f6glichkeit ausgeschlossen werden. Um die Versicherten aber nicht mit der Auswahl zwischen Hunderten von konkurrierenden Anbietern zu \u00fcberfordern, geht der Vorschlag dahin, dass Banken, Investmentgesellschaften und Lebensversicherungen jeweils ein Konsortium bilden (etwa nach dem Vorbild des Pensionssicherungsvereins) und der Versicherungspflichtige sich lediglich f\u00fcr eines dieser drei Konsortien entscheidet, deren Angebote ohnehin grunds\u00e4tzlich \u00fcbereinstimmen w\u00fcrden. Die Auszahlung der laufenden Renten ist sicher am sinnvollsten bei dem Lebensversicherungskonsortium aufgehoben, da nur die Lebensversicherer in der Lage sind, lebensl\u00e4nglich laufende Renten zu organisieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die vielen Detailfragen, die bei dem vorgeschlagenen Modell zwangsl\u00e4ufig auftreten, erscheinen aus heutiger Sicht l\u00f6sbar. Beispielhaft seien nur die Anerkennung bereits bestehender privater oder betrieblicher Anspr\u00fcche auf Altersversorgung, die Sicherstellung einer ausreichenden Spardauer sowie die steuerliche F\u00f6rderung der Sparleistungen genannt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erg\u00e4nzend noch einige Anmerkungen zu aktuell diskutierten \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen im Bereich der klassischen umlagefinanzierten Rentenversicherung. Vielfach wird gefordert, das Renteneintrittsalter heraufzusetzen Damit sollte man m.E. besser noch ein paar Jahre warten, da sich die Lebenserwartung nach dem Coronaeinbruch gerade wieder erst erholt. Dr\u00e4ngender aktueller Handlungsbedarf besteht also nicht, dagegen aber erheblicher politischer Sprengstoff. Eine weitere Forderung geht dahin, das Regelrentenalter von der Anzahl der Versicherungs- oder Beitragsjahre abh\u00e4ngig zu machen und nicht mehr vom Lebensalter. Dies wird aber nicht funktionieren, da ein solcher Umstieg massive \u00dcbergangsprobleme mit sich br\u00e4chte sowie neue gravierende Ungerechtigkeiten und bei den nur selten geradlinig verlaufenden Berufswegen auch nicht praktikabel w\u00e4re. Auch die beliebte Idee, die Beamten, Abgeordneten etc. in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist eher von einem Gef\u00fchl der Ungerechtigkeit als von \u00f6konomischem Sachverstand getragen. Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass dieser Systemumstieg die Gesetzliche Rentenversicherung je nach Ausgestaltung allenfalls kurzfristig entlasten w\u00fcrde, f\u00fcr den Staat insgesamt aber sp\u00fcrbare Mehrbelastungen br\u00e4chte. Sicherlich vorhandene Ungerechtigkeiten m\u00fcssen ganz sicher reduziert werden, dies aber in den vorhandenen Systemen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sinnvoll ist es allerdings, l\u00e4ngere Lebensarbeitszeiten f\u00fcr m\u00f6glichst viele Menschen attraktiv zu machen. In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, die teure und wenig zielgenaue \u201eRente mit 63\u201c so bald wie m\u00f6glich auslaufen zu lassen. Allenfalls sollte aus Gr\u00fcnden des Vertrauensschutzes eine \u00dcbergangszeit bis 2029 vorgesehen werden, damit sich die Betroffenen auf die neue Situation einstellen k\u00f6nnen. Beispielsweise k\u00f6nnten alle besonders langj\u00e4hrig versicherten Personen der Geburtsjahrg\u00e4nge bis einschlie\u00dflich 1964, wie bisher geplant, vorzeitig ohne Abschl\u00e4ge in Rente gehen, sp\u00e4testens also die Versicherten des Geburtsjahrgangs 1964 mit 65 Jahren. Ab 2030 sollte diese M\u00f6glichkeit entfallen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum Abschluss sei schlie\u00dflich noch betont, dass viele Menschen bei der Altersversorgung mehr Flexibilit\u00e4t w\u00fcnschen, als die Sozialversicherung bieten kann, und dass Altersvorsorge auch mehr ist als nur das Schlie\u00dfen von L\u00fccken der Gesetzlichen Rentenversicherung. Damit bleibt es von gro\u00dfer Bedeutung, dass der Staat die betriebliche und die private Vorsorge weiterhin im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten f\u00f6rdert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung steht die Bundesregierung vor einer \u00e4u\u00dferst schwierigen Aufgabe, zumal sich verschiedene Interessengruppen mit kaum vereinbaren Vorstellungen schon seit langem positioniert haben. Kein Politiker kann in diesem Umfeld alle sachlichen Erfordernisse erf\u00fcllen und zudem noch alle Beteiligten zufriedenstellen. 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